Der 1.1.2020 rückt mit großen Schritten immer näher und somit auch die Pflicht zum Einsatz einer TSE an jedem Kassentisch!
Natürlich lässt Poindus sie bei diesem wichtigen und komplexen Thema nicht im Regen stehen. Momentan arbeiten wir mit Hochdruck die Themen TSE und Registrierkassensichertheit.
Überblick zu geben, haben wir für Sie noch unsere TSE-FAQs zusammengestellt.
Was muss ich als Kassensoftwareanbieter beachten?
Als Anbieter von Kassensoftware müssen Sie sowohl die Schnittstelle zur TSE wie auch die Fiskalschnittstelle DSFinV-K implementieren.
Wo finde ich die gesetzlichen Regelungen rund um die TSE?
Die gesetzliche Regelungen finden sich im Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22. 12.2016
Ist der Verzicht auf eine TSE möglich?
Es wir nicht möglich sein auf eine TSE zu verzichten.
Ab wann wird die TSE zur Pflicht?
Der Einsatz einer TSE wird für umrüstbare Kassensysteme zum 01.01.2020 Pflicht. Als umrüstbare Kassen gelten, Kassen die nach 2010 in Betrieb genommen worden sind. Ob es eine Übergangsfrist geben wird, ist momentan noch nicht klar. Sollte es zu einer Übergangsregelung kommen, wird diese in einem sehr engen gesetzlichen Rahmen erfolgen.
Was bedeutet TSE?
TSE ist die Abkürzung für Technische Sicherheitseinrichtung
Wird es kassenspeziefische Adapter geben?
Ja, Poindus ist bereits mitten in der Entwicklung fest verbaubarer TSE-Adapter für unsere beliebtesten Kassensysteme. Diese Adapter werden verfügbar sein, wenn unsere TSE-Anbieter ihre vorläufige Zertifizierung erhalten haben. Mit diesen Adaptern kann die gesetzliche Konformität gewährleistet werden, sofern die Kassensoftware entsprechend angepasst ist.
Kann ich meine TSE über Poindus beziehen?
Natürlich wird ihnen Poindus TSE Module anbieten.
Benötige ich für jede Kasse eine eigene TSE?
Ja, Sie benötigen für jede Kasse ein eigenes TSE Modul, welches Ihr Kunde zusammen mit seiner Kasse bei seinem zuständigen Finanzamt registrieren muss.